Ich stelle immer wieder fest, dass die Begrifflichkeiten „Reisebüro“ und „Reiseveranstalter“ in einen Topf geworfen werden. Dabei handelt es sich um zwei verschiedene Paar Schuhe mit unterschiedlichen Funktionen. Gerade die Pandemie hat das erneut gezeigt, als es um die Themen “kostenfreier Storno bei Reiseabsage“ bzw. „kostenfreie Umbuchung“ ging. Gerne wurden schon mal die sprichwörtlichen Äpfel mit Birnen in der Erwartung vermischt, am Ende einen saftigen Kirschstrudel serviert zu bekommen, schmunzel!
In meinem Blog „Reisebüro bzw. Reiseveranstalter; da gibt es einen Unterschied?“ bin ich bereits auf das Thema eingegangen. An dieser Stelle möchte ich es gerne noch mal vertiefen.
Was also ist ein Reisebüro? Die Antwort ist eigentlich total einfach:
Das Reisebüro ist nichts anderes als das Fachgeschäft, das Du aufsuchst, wenn Du das Produkt „Urlaub“ kaufen möchtest.
Beispiel:
Du möchtest in Deinem nächsten Urlaub Wandern gehen, hast aber kein passendes Equipment. Also gehst Du in die Stadt und suchst ein Fachgeschäft für Outdoor-Kleidung auf. In diesem Fachgeschäft berät Dich eine Verkäuferin (oder Verkäufer) und verkauft Dir passend zu Deinem Vorhaben z.B. Schuhe der Marke Jack Wolfskin, eine Wanderhose der Marke Vaude und eine Jacke der Marke FjällRäven.
Dieses Beispiel kannst Du 1:1 übertragen:
Nachdem Du im Outdoor-Laden erfolgreich eingekauft hast, möchtest Du im nächsten Schritt Deine Urlaubsreise „einkaufen“. Dazu gehst Du gleich nebenan in das Fachgeschäft für Urlaubsreisen, dem Reisebüro. Auch dort berät Dich eine Verkäuferin (oder Verkäufer) und „verkauft“ Dir z.B. ein Flugticket mit Lufthansa nach Edinburgh, ein Zimmer im Hotel „The friendly Hikingman“ in den Cairngorm Mountains und einen Mietwagen der Firma Hertz, damit Du mobil bist.
Während das Outdoor-Geschäft Dir sozusagen greifbare „Hardware“ zum Anfassen und Mitnehmen verkauft, vermittelt Dir das Fachgeschäft Reisebüro „Software“ in Form von Dienstleistungen, die Dritte zu erbringen haben. Dabei fungiert das Reisebüro selber als Dienstleister, jedoch nur beratend und kann Dir diese Dienstleistung ebenfalls in Rechnung stellen.
Zurückkommend auf den o.g. Hinweis mit der Pandemie ist das Reisebüro weder berechtigt, die von Dir gebuchte Reise von sich aus abzusagen oder gar eigenmächtig zu stornieren. Das darf nur der Leistungsträger, der seine von Dir eingekaufte Leistung nicht erbringen kann oder Du als Kunde, weil Du die Dienstleistung nicht mehr in Anspruch nehmen kannst bzw. möchtest. Das Reisebüro leitet die Absage des Leistungsträgers an Dich weiter, ebenso leitet es umgekehrt Deine Absage an den Leistungsträger weiter.
Ich hoffe, ich konnte Dir mit diesen ganz simplen Beispielen verdeutlichen, was ein Reisebüro ist und welche Aufgabe es hat.